AUSSCHREIBUNG
Die Kulturabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung schreibt in Zusammenarbeit mit den Tiroler Landesmuseen
für 2025 den 39. Österreichischen Grafikwettbewerb in Innsbruck aus.
TEILNAHME
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen Künstler:innen und jene, die zum Stichtag 25. Mai 2025 seit mindestens
5 Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Österreich genommen haben. Ebenfalls zugelassen sind Künstler:innen
aus der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol.
EINREICHUNG
Die Einreichung der Werke erfolgt zweistufig:
In der ersten Stufe wird die ausschließlich digitale Zusendung einer Fotografie des Werkes/der mehrteiligen Arbeit,
zusammen mit der Bekanntgabe der unten unter „Kennzeichnung“ angeführten Angaben, in dem unter
https://airtable.com/appsKkWdpmFfpU6Z1/pagEoQaRlKwmxYkzW/form vorgehaltenen Formular erbeten.
Einsendeschluss der ersten Stufe ist der 25. Mai 2025. Auf Grundlage dieser Fotografie/n und der zum Werk
gehörenden Angaben wird ein digitaler Katalog der Einreichungen erstellt und den Juror:innen zur Vorauswahl
(Shortlist) zur Verfügung gestellt.
In der zweiten Stufe werden diejenigen Künstler*innen, deren digitale Einreichungen es in die Vorauswahl der Jury
geschafft haben, darüber informiert und gebeten, die Einreichung im Original an die folgende Adresse zu senden:
Tiroler Landesmuseen
Tiroler Volkskunstmuseum
Universitätsstraße 2
6020 Innsbruck
Einsendeschluss der zweiten Stufe ist der 28. Juli 2025 (Datum des Eingangsstempels).
Später eingelangte Arbeiten können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Sendungen sind deutlich mit der
Aufschrift „Grafikwettbewerb“ sowie mit dem Namen und der Adresse des bzw. der Einsender:in zu kennzeichnen.
Die finale Entscheidung über die Vergabe der Preise wird von der Jury vor den fristgerecht eingesandten
Originalen getroffen.
EINZUREICHENDE ARBEIT
Zugelassen sind Werke aller grafischen Techniken inklusive der neuen Medien: Zeichnung, Aquarell, Druckgrafik,
Fotokopie und digitale Grafik in Form von Prints. Zulässiger Bildträger ist ausschließlich Papier. Vom Wettbewerb
ausgeschlossen sind Arbeiten auf Trägern wie Leinwand, Stein, Keramik, Glas und ähnlichen Materialien sowie reine
Fotografie und skulpturale Arbeiten. Die eingereichte Arbeit muss ab dem Jahr 2023 entstanden sein. Die Arbeit,
sofern sie es in die Vorauswahl geschafft hat, kann in der zweiten Stufe sowohl gerahmt als auch ungerahmt eingereicht
werden.
Jede:r Teilnehmer:in ist berechtigt, 1 Arbeit einzureichen. Die eingereichte Arbeit kann auch eine Folge aus mehreren
Teilen umfassen. Die Einzelarbeit oder jeder ihrer Teile darf eine maximale Größe von jeweils 1.500 x 1.500 mm
aufweisen. Bei Überschreitung der Anzahl oder des Formats kann die Jury die Einreichung nicht berücksichtigen.
Preisstiftung Klocker-Stiftung € 3.500
Preisstiftung Land Oberösterreich € 3.000
Preisstiftung Land Kärnten € 2.000
Preisstiftung Land Vorarlberg € 2.000
Preisstiftung Burgenland € 1.000
Preisstiftung Raiffeisen-Landesbank Tirol AG € 1.000
Sämtliche Preise sind regional nicht gebunden. Die ausgeschriebenen Preise werden von einer unabhängigen und überregionalen
Fachjury verliehen. Die mit einem Preis ausgezeichneten Arbeiten gehen nach der Wettbewerbsausstellung
in die Verfügung des Landes Tirol zugunsten des öffentlichen Kunstbesitzes über.
ANKÄUFE
Die Kulturabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung stellt zusätzlich zu den Preiswidmungen Ankaufsmittel in Höhe
von € 4.500 zur Verfügung. Die Vorschläge für die Ankäufe erfolgen durch die Jury.
AUSSTELLUNG, PREISVERLEIHUNG UND KATALOG
Die mit einem Preis prämierten Arbeiten sowie die Ankäufe werden in den Ausstellungsräumen der Tiroler Landesmuseen
im Zeughaus in Innsbruck präsentiert. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Ausstellungseröffnung am
Donnerstag, den 4. Dezember 2025, statt. Dabei werden in diesem Jahr wieder ausschließlich die prämierten und angekauften
Arbeiten gezeigt. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog.
WETTBEWERBSBEDINGUNG
Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Künstler*innen mit den vorstehenden Bedingungen sowie mit
der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs entsprechend der
Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem Datenschutzgesetz einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Juryentscheid ist endgültig.
AUSKÜNFTE
Auskünfte über den 39. Österreichischen Grafikwettbewerb 2025 erteilen die Tiroler Landesmuseen,
Grafische Sammlung, über folgende E-Mailadresse: grafikwettbewerb@tiroler-landesmuseen.at.
Die Ausschreibung liegt auch auf der Website der Tiroler Landesmuseen unter
https://www.tiroler-landesmuseen.at/ausstellung/39-oesterreichischer-grafikwettbewerb/ zum Download bereit.